Bauschild

Für die Ausführung von genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben besteht nach § 16 Abs. 5 LBO (Landesbauordnung) die Pflicht, ein Bauschild anzubringen. Da Bauschilder, abhängig von ­örtlichen Begebenheiten, in unterschiedlichen Größen und Proportionen (hoch- und querformatig) gefertigt ­werden, beschränken sich die Gestaltungsbeispiele hier beispielhaft auf das Querformat 300 × 215 cm. 

Das Logo ist 15 cm hoch („H“ in SH) und wird an der rechten oberen Satzspiegelecke positioniert. Der Text des Bauschildes wird darunter zweispaltig aufgebaut mit folgenden Angaben: 

  • Bauprojekt
  • voraussichtliche Dauer der Maßnahme 
  • Bauherr Land Schleswig-Holstein 
  • Vertreten durch Bauträger oder General­management 
  • Planung und Bauleitung 

 

Fließtexte sind in der Avenir Next Pro Regular 170 pt auf 190 pt Zeilenabstand und Avenir Next Pro Demi Bold 170 pt auf 190 pt Zeilenabstand bei Hervorhebungen (siehe Beispiel) einzusetzen. Die Schriftgröße beim Bauprojekt beträgt 350 pt auf 380 pt Zeilenabstand. Bei der Zeile „Wir bauen für Sie“ wird Avenir Next Pro Demi Bold 200 pt genutzt.

Die unter einem Bauschild folgenden Tafeln bieten Platz für die Gewerke in maximal zweizeiliger Schreibweise. Die Gewerketafeln haben eine Größe von 300 × 27 cm. 

Für gemeinsame Bauvorhaben mit dem Bund sind auch ­dessen Gestaltungsvorgaben zu beachten. Üblicherweise steht das Signet der Bundesregierung links.

Bei GRW-Förderung: Laut Vorgaben ist jeweils neben dem Signet für das Landesprogramm Wirtschaft (LPW) das Logo des BMWi in gleicher Größe darzustellen (herunterzuladen unter www.schleswig-holstein.de/grw).


Bauschilder bei Förderungen mit Mitteln der EU, des Bundes (GRW) und des Landes am Beispiel des Landesprogramms Wirtschaft (LPW)

Bei Infrastrukturprojekten und Baumaßnahmen, die von der EU im Rahmen des LPW (EU/GRW/Land) kofinanziert werden und mit einem öffentlichen Gesamtbetrag von mehr als 500.000 Euro ausgestattet sind, ist am Standort des Vorhabens während der Durchführung ein Bauschild von beträchtlicher Größe aufzustellen. Es muss gut sichtbar errichtet werden und in seiner Größe der Bedeutung des Projektes entsprechen. Die Ausführung des Schildes ist in Quer- oder Hochformat möglich. Es gibt keine Vorgaben der EU/der GRW hinsichtlich Gesamtgröße, Material und Farbwahl.

Sollen zusätzlich zu dem EU-Emblem weitere Logos dargestellt werden, ist das EU-Emblem mindestens genauso hoch bzw. breit wie das größte der anderen Logos. Die genaue Projektbezeichnung, das Hauptziel des Vorhabens und das LPW-Logo nehmen mindestens 25 % des Schildes ein.

Zone 1:

  • Bezeichnung des Vorhabens, Projekttitel oder eindeutiger inhaltlicher Bezug
  • Fördermittelgeber (z. B. Landesregierung)
  • Bauzeit

Zone 2: 

  • Bauherreninformation ist individuell gestaltbar, ggf. auch mit einer Architekturskizze oder einem Foto 

Zone 3: 

  • Logo des Landesprogramm Wirtschaft (LPW)

Achtung: Zone 3 umfasst minde­stens 25 % der Gesamtfläche des Bauschildes und beinhaltet das LPW-Logo, die Projektbezeichnung und das Hauptziel des Vorhabens


Dauerhafte Tafel bei Förderungen mit Mitteln der EU, des Bundes (GRW) und des Landes am Beispiel des Landesprogramms Wirtschaft (LPW)

EU: Besteht das Vorhaben im Erwerb von Immobilien oder Grundstücken oder in der Finanzierung von Infrastruktur oder von Baumaßnahmen, ist nach Anhang XII, Ziff. 2.2. Nr. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte, gut sichtbare Tafel oder ein gut sichtbares Schild von beträchtlicher Größe aufzustellen, wenn die öffentliche Unterstützung des Vorhabens insgesamt mehr als 500.000 Euro beträgt.

GRW: Die Verpflichtung zur Aufstellung eines dauerhaften Schildes gilt nur bei Infrastruktur- und Baumaßnahmen ab einer öffentlichen Fördersumme von mehr als 500.000 Euro (vgl. den Beschluss des GRW-Unterausschusses vom 24.01.2017).

Alle EU-/EFRE-Förderungen, bei denen die öffentliche Unterstützung insgesamt nicht mehr als 500.000 Euro beträgt und die nicht Infrastruktur- und Bauvorhaben sind, müssen ein A3-Plakat gut sichtbar anbringen. Das Schild gibt Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel des Vorhabens. Es wird unter Berücksichtigung der von der Kommission nach Artikel 115 Absatz 4 angenommenen technischen Charakteristika hergestellt. 

Die technischen Merkmale für die Darstellung des LPW-Logos und die zeichenmäßige Kenntlichmachung der (gemeinsam) von Bund (GRW), EU und Land finanzierten Unterstützung sind zu beachten. Die Bezeichnung des Vorhabens, das Hauptziel der durch das Vorhaben unterstützen Maßnahme und das LPW-Logo nehmen mindestens 25 % des Schildes ein.