Sub-Marken I

Bei Institutionen und Gesellschaften, die als nahe an der Landesregierung in die Kategorie 2 laut Markenarchitektur eingestuft sind, wird die Bildmarke neben dem Namen oder dem Namenskürzel plus Initialen geführt. 

Weil diese Kombination breitere Marken ergibt, wird die Bezeichnung unter die Wortmarke gezogen.

 


Sub-Marken I – Kategorienmarke

Die Kategorienmarke ist die Landesmarke für Teilkategorien des Landes. Solche sind beispielsweise:

  • Tourismus/Urlaubsland
  • Wirtschaft/Wirtschaftsland 
  • Kulinarik/Genußmarke des Landes
  • Kultur/Kulturdialog

Die Kategorienmarke wird verwendet, wenn hinter der Teilkategorie der Landesdachmarke noch weitere Akteure repräsentiert werden, beispielsweise die Tourismusregionen.

Die Führung der Kategorienmarke muss durch das für die Landesdachmarke zuständige Ressort der Landesregierung genehmigt werden.

 


Sub-Marken II

Bei Sub-Marken, die in die Kategorie 3 laut Markenarchitektur eingeordnet sind, entfällt die Bildmarke des Landes. Diese Organisationen oder Gesellschaften dürfen u. U. ein eigenes Bildzeichen links von dem Namen bzw. dem Namenskürzel führen. 

Das Bildzeichen darf nicht größer als die Bildmarke des Landes sein. Die konkrete Ausgestaltung muss mit dem für die Landesdachmarke zuständigen Ressort der Landesregierung abgesprochen werden.