Logokombination

Zur Kombination der Landesdachmarke mit anderen Logos oder Marken werden senkrechte Linien zur sauberen Trennung eingesetzt. Als Richtwert für den horizontalen Abstand zu den Linien gilt die Höhe des Buchstabens H in der Wortmarke (SH) der Landesdachmarke. Die exakte Höhe der Linien richtet sich nach der höchsten Marke bzw. dem höchsten Logo. Alle Marken bzw. Logos sollen gleich groß wirken.

 

Wenn mehr als ein Ressort oder eine Landesbehörde mit der Landesdachmarke kommuniziert, sollte zunächst geprüft werden, ob die Landesdachmarke mit dem Claim „Schleswig-Holstein. Der echte Norden.“ in ihrer übergeordneten Funktion imagebildend gewählt oder die Logoversion „Landesregierung“, absenderorientiert eingesetzt wird. In Zweifelsfällen ist das Referat Dachmarke, Standortmarketing zu beteiligen.

Sollte dies aus fachlichen Gründen im Sinne der transparenten absenderorientierten Kommunikation der Landesregierung und Landesbehörden nicht sachgerecht sein, werden beide Absenderlogos der kommunizierenden Landesbehörden nach der bekannten Trennungs-Systematik per senkrechter Linie getrennt und verwendet. Hierbei steht das federführende Ressort in der Logo-Anordnung stets rechts. Mehr als zwei Absender sind zu vermeiden und die absolute Ausnahme. Bei ausreichendem Platz, z. B. auf Titelseiten von Broschüren, wird die bekannte Systematik nach links erweitert. In Zweifelsfällen ist das Referat Dachmarke, Standortmarketing zu beteiligen.

Bei der Verwendung von zwei Behördenbezeichnungen im Landesdachmarken Design auf Briefbögen oder anderem Verwaltungs-Schriftverkehr gilt eine Ausnahme. In diesen Fällen werden die sonst im Briefverkehr obligatorischen Quer-/Sonderversionen der Behördenbezeichnungen (Behördenbezeichnung steht rechts neben der Wort-Bildmarke) nicht verwendet, die normalen Behördenlogos werden eingesetzt und die optische Trennung per senkrechtem Trennstrich genutzt. Insbesondere im Briefkopf ist die Formatbreite begrenzt. Mehr als zwei Logos nebeneinander zu stellen ist nicht Marken-Manual konform. Die Platzierung von Logos an anderen Stellen als der im Briefkopf vorgesehenen ist nicht zulässig. In Zweifelsfällen ist das Referat Dachmarke, Standortmarketing zu beteiligen.